Seit 1.1.24 sind wir verpflichtet für unsere gesetzlich versicherten Patienten elektronische Rezepte (eRezepte) auszustellen. Bitte nutzen sie das online Formular für eine Rezeptvorbestellung. Sobald das eRezept ausgestellt wurde, können Sie es in der Apotheke Ihrer Wahl direkt mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder der eRezept-App einlösen. Sie müssen trotzdem weiterhin mindestens einmal im Quartal mit Ihrer Versichertenkarte in unserer Praxis vorbeikommen. Wenn Sie in diesem Quartal schon in unserer Praxis waren, müssen Sie für Folgerezepte im selben Quartal nicht erneut in unserer Praxis vorbeikommen.
Privatpatienten erhalten weiterhin ihre Rezepte in ausgedruckter Form und können diese ebenfalls wie gewohnt mit dem online Formular vorbestellen.